Jörg Tauss unter Kinderpornographieverdacht

Jörg Tauss, Bundestagsabgeordneter, dessen Immunität aberkannt wurde im Verlaufe der Ermittlungen gegen ihn wegen Besitzes von kinderpornographischem Material, scheint gezielt nach Pornos mit Jungs gesucht zu haben und entsprechendes Material bestellt zu haben, berichtet das ARD-Magazin Report Mainz.

Quelle: KSTA v. 23.09.2009

2 Gedanken zu „Jörg Tauss unter Kinderpornographieverdacht

  1. Karsten

    Auch wenn generell unklar ist, ob sein Vorgehen rechtmäßig war: Neue Erkenntnisse sind durch die wiederholten Pressemitteilungen der letzten Zeit nicht dazugekommen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die intensive Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft in einem Zusammenhang mit den anstehenden Bundestagswahlen stehen könnte. Warum sollte man sonst, wenige Wochen bevor seine Amtszeit endet, öffentlichkeitswirksam seine Immunität aufheben? Allein der Umfang der Daten von 35MB (dieser Menge wurde vom StA nicht widersprochen) spricht zumindest gegen einen Konsumenten, wenn man sich die typischen Größen von Digitalfotos und Videos vor Augen hält. Außerdem würde ich fairerweise auf seine Gegendarstellung zu den Vorwürfen hinweisen wollen (egal, ob man seine Meinung nun teilt oder nicht): http://www.tauss.de/index.php?nr=1332

    Hoffentlich findet möglichst bald das Verfahren statt. Sollte sich dabei herausstellen, dass sein Verhalten strafbar war, hoffe ich auf eine angemessene Bestrafung. Aber das sollen Richter entscheiden und nicht der Staatsanwalt oder irgendwelche Redaktionen.

  2. Ron Beitragsautor

    Tja, ob strafbar oder nicht, es war auf jeden Fall grob leichtsinnig, auf eigene Kappe zu recherchieren, ohne jemandem Bescheid zu geben, da sind doch schon einige drüber gestolpert. Das mindestens hätte Tauss wissen müssen. Wenn es denn so gewesen ist, wie er selbst sagt.

    Danke übrigens für den Link zur Gegendarstellung. Ich persönlich neige ja dazu, ihm eher zu glauben, aber der Bewegung Internetzensur hat er auf jeden Fall einen Bärendienst erwiesen. Und Dreck wird wohl auch kleben bleiben, egal, wie das Verfahren ausgehen wird.

    Was die werbewirksame Immunitätsaufhebung betrifft, steht entsprechendes hier mit Datum vom 11.09.2009

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