Gesetz zu Internetsperren

So, das Gesetz soll morgen, Dienstag in Kraft treten, nachdem es heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und ich weiß nun auch, wie es nicht angewendet werden kann können soll.

Es muß ein Aufhebungsgesetz in Gang gebracht werden, denn wie SPD-Fraktionsvize Scholz zurecht anmerkt, ein geltendes Gesetz muß umgesetzt werden.

Und die im vorauseilenden Gehorsam bereits unterzeichneten Verträge mit den Providern bezüglich der Stop-Seiten müssen wieder gekündigt werden.

Damit nun das BKA nicht seine Arbeit aufnimmt und Sperrlisten erstellt, hat das Bundesinnenministerium einen diesbezüglichen Erlaß erlassen…

Die neue Strategie, die nicht zuletzt durch massiven Bürgerprotest zustande kam, sieht vor, daß die Staaten, in deren Hoheitsgebiet sich die Server der Webseiten befinden, zur Löschung aufgefordert werden. Genauer, das BKA soll den jeweiligen Staat informieren mit “nachdrücklicher Bitte um Löschung … und Rückmeldung”. Bei zu häufiger Ignorierung der dringenden Bitte sollen Auswärtiges Amt bzw. Justizministerium Druck machen. Außerdem sollen die Beschwerdestellen der Internetwirtschaft mit ins Boot geholt werden, ihre Kontakte werden als nützlich angesehen.

Dann wird es einen monatlichen Bericht vom BKA geben, der etwas über die quantitative Zahl der Kinderpornoseiten aussagen soll.

Und nachdem man genügend Erfahrungen gesammelt hat, soll es dann ein neues Gesetz geben.

Na denn.

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