Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer Sex in einer Grotte in einer öffentlichen Therme hat, der macht sich wegen Erregung öffentlichen Ärgers strafbar.

War so und ist auch immer noch so, da hilft es auch nicht, wenn man behauptet, die Badehose sei lediglich aus Versehen heruntergerutscht… und eine Unterwasserkamera zeigt das Gegenteil.

So geschehen in einer Augsburger Therme. Täter und Täterin waren ein neunzehnjähriger und seine achtzehjährige Begleitung.

Jaja, Lohn des Kicks: Freizeitarrest für die Frau und zwei Wochen Dauerarrest für den Mann, was immer das bedeuten mag.

Quelle: finanztest Oktober 2015

Und die Moral von der Geschicht? Drum prüfe immer, ob es nicht eine Kamera gibt 😉

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