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Tauss rechtskräftig verurteilt

Der wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischen Materials angeklagte ehemalige SPD-Politiker und im Mai zu einer Bewährung verurteilte Jörg Tauss hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.

Gestern nun verkündete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Meinung zur Revision Tauss’, indem er sie abwies “als offensichtlich unbegründet”.

Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und Tauss muß sich 15 Monate “bewähren”.

Quelle: KSTA 31.08.10

Tauss – Strafe zur Bewährung

Nun ist es amtlich, das Gericht, vor dem sich der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie zu verantworten hatte, wurde am vergangenen Freitag zu einem Jahr und drei Monaten verdonnert.

Tauss hatte sich darauf berufen, das Material für seine berufliche Arbeit benötigt zu haben. Damit kam er vor dem Gericht allerdings nicht durch, nur Jugendschützer und Polizei könnten dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.

Damit ist Tauss nun vorbestraft, allerdings wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Jörg Tauss seit gestern vor Gericht

Gestern war Prozeßbeginn gegen den ehemaligen SPD-Politiker Jörg Tauss, der in die Fänge der Justiz geriet, weil er offenbar kinderpornographisches Material besaß. Siehe auch Jörg Tauss.

Nach wie vor räumt Tauss ein, entsprechendes Material besessen zu haben, bleibt aber bei seiner Meinung, im Sinne der Anklage nicht schuldig zu sein, da er einzig und allein zum Zwecke der Informationssammlung in die Kreise der Kinderpornographie eingetaucht sei. Fünf Tage sind anberaumt.

Mehr Informationen hier und hier.

Quelle: KSTA 19.05.2010

Jörg Tauss unter Kinderpornographieverdacht

Jörg Tauss, Bundestagsabgeordneter, dessen Immunität aberkannt wurde im Verlaufe der Ermittlungen gegen ihn wegen Besitzes von kinderpornographischem Material, scheint gezielt nach Pornos mit Jungs gesucht zu haben und entsprechendes Material bestellt zu haben, berichtet das ARD-Magazin Report Mainz.

Quelle: KSTA v. 23.09.2009

Jörg Tauss zieht vors Bundesverfassungsgericht

Jörg Tauss, der ja bereits mit Schmutz beworfen wurde und es somit für ihn eigentlich nicht schlimmer kommen kann, will gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum STOPP-Schild vorgehen, indem er es vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen möchte.

Also, wie schon so oft, ein Gesetz muß, soll, mal wieder reifen – nicht beim Kunden, sondern vor Gericht. Andere Parteien wollen nicht mitziehen, was nicht wirklich verwundert, würde das doch möglicherweise implizieren, für Kinderpornographie zu sein. Tauss kann das egal sein, wird doch bereits gegen ihn ermittelt.

Begründung seines Schrittes sind wohl Formalien, die nicht eingehalten worden seien. Also geht es weniger um den Inhalt, als darum, wie es verabschiedet wurde.

Quelle: zdnet