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Stadtarchiv verwahrt Kinderpornographie

Sachen gibts, die gibts gar nicht. Eigentlich.

Da wurde der Nachlaß eines Lehrers brav im Wiesbadener Stadtarchiv aufbewahrt und nun wurde – wohl durch Zufall – entdeckt, daß dabei auch Kinderpornographisches Material war. Es sollen tausende Aufnahmen sein, aus den 70er und 80er Jahren.

Entdeckt wurde das Material am Freitag von einer Journalistin.

Wie gesagt, Sachen gibts, die sollte es nicht geben.

Quelle: KSTA 11.12.2010

Das Internet und die Kinderpornographie mal wieder

Deutschland und andere Länder (welche, entzieht sich unserer Kenntnis) möchten im Kampf gegen Kinderpornographie entsprechende Websites löschen bzw. löschen lassen.

Darauf mochte man sich aber seitens der EU nicht festlegen und so einigten sich die EU-Justizminister vergangenen Freitag darauf, Websites mit kinderpornographischem Hintergrund nur zu sperren.

aus dem ksta vom 4.12.2010

Kinderpornographie im Gefängnis

Man kennt das aus dem Fernsehen, (un)regelmäßig werden die Gefängniszellen von Insassen überprüft und ab und an findet sich auch mal etwas.

In diesem speziellen Fall wurden gleich zwei Mobiltelefone in einer Zelle im Gefängnis Berin-Tegel entdeckt, deren Speicher brisantes Material enthalten soll, nämlich tausende(!) Fotos mit Kinderpornographie.

Der betroffene Insasse sitzt wegen “sexuellem Missbrauchs Schutzbefohlener”.

Quelle/Zitat: KSTA 25.09.2010

Tauss rechtskräftig verurteilt

Der wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischen Materials angeklagte ehemalige SPD-Politiker und im Mai zu einer Bewährung verurteilte Jörg Tauss hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.

Gestern nun verkündete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Meinung zur Revision Tauss’, indem er sie abwies “als offensichtlich unbegründet”.

Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und Tauss muß sich 15 Monate “bewähren”.

Quelle: KSTA 31.08.10

Tauss – Strafe zur Bewährung

Nun ist es amtlich, das Gericht, vor dem sich der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie zu verantworten hatte, wurde am vergangenen Freitag zu einem Jahr und drei Monaten verdonnert.

Tauss hatte sich darauf berufen, das Material für seine berufliche Arbeit benötigt zu haben. Damit kam er vor dem Gericht allerdings nicht durch, nur Jugendschützer und Polizei könnten dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.

Damit ist Tauss nun vorbestraft, allerdings wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.