Finger weg von Staatsanwältinnen…

Wer in einem Rotlichtbezirk eine Frau anspricht in der irrigen Meinung, es handele sich um eine käufliche Dame, dann kann das schiefgehen.

Dann nämlich, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Staatsanwältin handelt, die lediglich mal “illegale Prostitution vor Ort” begutachten wollte.

Die Angelegenheit kam vor Gericht (AG Düsseldorf), unstrittig war das ganze wohl eine Ordnungswidrigkeit “(Kontakt zu Prostituierten im Sperrbezirk)”, aber 250 Euro waren dem Gericht zu hoch, ihm reichten 25 Euro, zahlbar in 5 Raten.

Seltsam dabei nur, daß es einen Kontakt zu einer Prostituierten gab, wo die Prostituierte doch gar keine war.

Quelle/Zitat: Finanztest 12/2015

2 Gedanken zu „Finger weg von Staatsanwältinnen…

  1. John

    Lol
    Sachen gibt es… 😀
    Ich frage mich, wie das abgelaufen ist und weshald der Typ nicht einfach abgehaut ist, als er festgestellt hat, dass es keine Nutte ist… 😉
    Strange

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