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Das Internet und die Kinderpornographie mal wieder

Deutschland und andere Länder (welche, entzieht sich unserer Kenntnis) möchten im Kampf gegen Kinderpornographie entsprechende Websites löschen bzw. löschen lassen.

Darauf mochte man sich aber seitens der EU nicht festlegen und so einigten sich die EU-Justizminister vergangenen Freitag darauf, Websites mit kinderpornographischem Hintergrund nur zu sperren.

aus dem ksta vom 4.12.2010

Chat mit Todesfolge

Und wie gefährlich Chats mit nachfolgenden Realtreffen mit Unbekannten sein kann, konnte man am Wochenende auch wieder feststellen.

Eine dreiundzwanzigjährige chattete mit einer anderen Frau und man beschloß, sich zu treffen.

Leider war am anderen Rohr aber keine Frau, sondern ein siebenundzwanzigjähriger Mann. Offenbar kam es deswegen zum Streit und nun ist die Frau tot.

Gesetz zu Internetsperren

So, das Gesetz soll morgen, Dienstag in Kraft treten, nachdem es heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und ich weiß nun auch, wie es nicht angewendet werden kann können soll.

Es muß ein Aufhebungsgesetz in Gang gebracht werden, denn wie SPD-Fraktionsvize Scholz zurecht anmerkt, ein geltendes Gesetz muß umgesetzt werden.

Und die im vorauseilenden Gehorsam bereits unterzeichneten Verträge mit den Providern bezüglich der Stop-Seiten müssen wieder gekündigt werden.

Damit nun das BKA nicht seine Arbeit aufnimmt und Sperrlisten erstellt, hat das Bundesinnenministerium einen diesbezüglichen Erlaß erlassen…

Die neue Strategie, die nicht zuletzt durch massiven Bürgerprotest zustande kam, sieht vor, daß die Staaten, in deren Hoheitsgebiet sich die Server der Webseiten befinden, zur Löschung aufgefordert werden. Genauer, das BKA soll den jeweiligen Staat informieren mit “nachdrücklicher Bitte um Löschung … und Rückmeldung”. Bei zu häufiger Ignorierung der dringenden Bitte sollen Auswärtiges Amt bzw. Justizministerium Druck machen. Außerdem sollen die Beschwerdestellen der Internetwirtschaft mit ins Boot geholt werden, ihre Kontakte werden als nützlich angesehen.

Dann wird es einen monatlichen Bericht vom BKA geben, der etwas über die quantitative Zahl der Kinderpornoseiten aussagen soll.

Und nachdem man genügend Erfahrungen gesammelt hat, soll es dann ein neues Gesetz geben.

Na denn.

Gesetz für Internetsperren, die x.

Wie berichtet, hat Horst Köhler diese Woche das umstrittene Gesetz zur Kontrolle des Internets gegen Kinderpornographie im Internet mittels Stop-Schildern unterzeichnet.

Wie nun seitens schwarz-gelb berichtet wird, soll das Gesetz aber nicht angewandt werden. Stattdessen soll zügig eine Regelung “auf den Weg gebracht” werden, die das Löschen präferiert.

Nun frage ich mich, wie kann das sein, daß ein Gesetz einfach so nicht angewendet werden kann/soll, wo es doch offensichtlich gültig ist. Deutschland einig Bananenrepublik.

Quelle/Zitat: KSTA 19.2.2010

Kinderpornos anklicken strafbar

Das Oberlandesgericht in Hamburg hat ein Urteil gefällt zu der Frage, ob bereits nur das Aufrufen einer Internetseite mit kinderpornographischem Inhalt strafbar ist.

Das Gericht kommt in seinem Urteil zu dem Schluß, daß es ausreicht, sich “bewusst Dateien mit kinderpornografischem Inhalt zu verschaffen oder gewollt eine solche Internetseite aufzurufen und zu betrachten”.

Das bundesweit erste Revisionsverfahren zu dem Thema hat Grundsatzcharakter.

Die Frage, die sich dabei stellt, wie will man die Absicht oder nicht-Absicht beweisen. Bei den Dateien dürfte das wohl eher kein Thema sein, denn die sind ja praktisch nur schon durch ihr Vorhandensein abgespeichert, denn ohne Speicherung keine Datei. irgendwie widersinnig.

Quelle: KSTA 16.2.2010