Archiv des Autors: Sazkia

Internet-Netzwerk für Kinderpornos zerschlagen

Kein Fall von Internetzensur, sondern einfach “simple” Polizeiarbeit führte in der Schweiz zur Zerschlagung des bisher größten Falls von Kinderpornographie im Internet.

In der Schweiz wurden 32 Personen identifiziert, in Polen 31 und auch in USA gab es Festnahmen, so die Schweizer Polizei.

Aufgenommen wurden die Ermittlungen vor gut einem Jahr, auf Hinweis von Interpol, die eine Schweizer Anlaufstelle (eine als Musikportal getarnte Website) entdeckt hatte. Im Laufe der Ermittlungen wurden dann über 2000 IP-Adressen mit pornographischem Material in knapp 80 Ländern gefunden.

Quelle: KSTA 29.06.2009

Jörg Tauss wechselt zur Piratenpartei

Jörg Tauss, SPD-Politiker, oder wie man jetzt wohl eher sagen muß, demnächst ehemaliger SPDler, der, wie berichtet, unter dem Verdacht steht, mit kinderpornographischem Material zu tun gehabt zu haben, will noch vor der anstehenden Bundestagswahl zur Piratenpartei wechseln.

Der Vorsitzende der Piratenpartei sieht zur Zeit kein Problem, Tauss aufzunehmen, denn es gelte die Unschuldvermutung. Im Zweifel also für den Angeklagten (was er ja noch gar nicht ist, es wird ja noch ermittelt).

Wie es heißt, stehen Verfassungsklagen an zum vom Bundestag auf den Weg gebrachten InternetZensurGesetz Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Internetseiten.

Wie es zum Schluß des Artikels noch heißt, sei es seltsam still geworden um unser aller Familienministerin auch genannt Zensursula. Stimmt, irgendwie.

Quelle KSTA vom 20.06.2009

Ziemlich blöd gelaufen

Wenn ein Pärchen frisch verliebt ist (und vielleicht auch später noch), dann hat es in der Regel auch heißen Sex und manchmal ist auch ein Fotoapparat im Spiel.

Alles ganz harmlos, solange man glücklich miteinander ist und beide Spaß an der Sache haben. Aber Frau man sollte immer im Hinterkopf behalten, daß es auch Trennungen gibt und auch mal dämliche Leute.

So staunte eine achtzehnjährige bestimmt nicht schlecht, als sie per SMS Anfragen von einem potentiellen Freier bekam.

Was war geschehen? Es wurden eben Fotos gemacht und als die Beziehung nicht mehr war, setzte der ehemalige Freund die Bilder vermutlich auf eine Sex-Seite inklusive der Handynummer des Mädchens, zumindest soll er die Bilder gemacht haben.

Die Polizei ermittelt.

Quelle.

Es gibt ja so Seiten wie Rache an der Ex oder so ähnlich, aber das Recht am eigenen Bild gilt noch, also besser nicht nachmachen.

Dumm gelaufen

Da wollte ein Pärchen heiraten und eine Freundin der Braut wollte einen Stripper zum Junggesellinenabschied buchen.

(Warum muß das eigentlich immer sein, gibts nix anderes, schließlich ist das nicht jedermanns/fraus Sache)

Jedenfalls suchte Lisa, die Freundin im Internet und fand – einen Porno mit dem Bräutigam.

Nun ist es Essig mit der Hochzeit.

Quelle

Gesetz zur Kinderpornografie

Das geplante Gesetz zur Sperre von kinderpornografischen Seiten im Internet wird angepaßt, nachdem die Kritiken wohl zu heftig wurden.

Wichtiger Punkt ist sicherlich, daß die automatische Strafverfolgungsmöglichkeit von Personen, die eine kinderpornografische Seite aufrufen, nicht kommen wird. Denn es ist ja leicht möglich, Links zu manipulieren.

Die Diskussion geht jedenfalls weiter, ob es nun ein Tor zu weiteren Zensuren sei oder nicht. Wolfgang Bosbach von der CDU “Es geht ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie. Ich kenne niemanden, der ernsthaft das Ziel verfolgt, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen”. Aha. Sowohl Strobl von der CDU als auch ein Mann von der SPD (Wiefelspütz) haben aber genau das in den Raum geworfen.

Auch das Stop-Schild an sich steht noch zur Diskussion.

Nachfolgend nun die Regelungen:

Wird eine kinderpornografische Seite erkannt, dann soll der Provider veranlaßt werden, die Seite zu löschen. In Deutschland und der EU sollte das klappen. Funktioniert das aber nicht, dann kommt die interne geheime Liste des BKA zum Zug. Es hagelt Stop-Schilder.

Die BKA-Liste soll kontrolliert werden von einem Ausschuß des Datenschutzbeauftragten des Bundes. Gebildet werden soll der Ausschuß mehrheitlich von Personen, die zum Richteramt befähigt sind. Der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten ist möglich.

Personenbezogene Daten dürfen nicht gespeichert werden und nicht zur Grundlage von Ermittlungen werden.

Ein “Zugangserschwerungsgesetz” soll dafür sorgen, daß es nur um Kinderpornografie geht, und um nichts anderes. Befristung bis Ende 2012 mit der Option zur Verlängerung.

Quelle/Zitate KSTA 17.06.2009