Vanessa Hudgens – Millionenklage?

Eine, die es auch geschafft hat in den Jung-Promi-Himmel ist Vanessa Hudgens, Star, die süße Maus aus High School Musical.

Nun meint scheinbar ein ehemaliger Manager (oder auch Talentscout) (Johnny V.), da muß doch noch was zu holen sein, und verklagt Vanessa Hudgens mal eben auf eine Millionensumme.

Angeblich habe Vanessa Hudgens ihren Vertrag mit dem Manager gebrochen. Eindeutiger Beweis für die Basis der Klage soll wohl ein Foto sein, auf dem eine Widmung von Vanessa stehen soll mit folgendem (vermutlich übersetztem?) Wortlaut:

“Johnny, danke für alles, ohne dich wäre ich nichts. Wir werden ganz groß rauskommen.”

Ich meine ja, wenn es einen Vertrag gibt, dann kann man den lesen und alles weitere ergibt sich dann schon.

Quelle: klick

Erotik Lesung in Köln

Im freien Kunstraum FENZ gibt es erotisches witziges sinnliches

Es lesen Jürgen Witte und Ralph Marquass von Ärschen und Parfums

im Rahmen der Ausstellung “FSK 18 – Queer Erotic Art”.

Termin: 11.08.2008 ab 19 Uhr
Ort: In Kalk, in der Zechenstraße 11, Tel.: 946 00 24
Eintritt: 4€ (ein Euro geht als Spenden an das Lebenshaus)

Frauen und der Orgasmus

Die eine oder andere Frau hat ja wohl manchmal oder auch öfters Probleme, einen Orgasmus zu bekommen.

Nicht immer liegt das wohl an der “äußeren Einstellung” der Frau oder am Unvermögen des Partners, sondern vielmehr am individuellen Körperbau der Frau.

Zumindest will das eine Studie ermittelt haben, die an dreitausend weiblichen (ach!) Zwillingen durchgeführt wurde.

Also nix mit Kopfkino, wenns mit Orgasmus nicht klappt. Aber was am Körper nun falsch sein soll, geht aus der Quelle leider nicht so recht hervor. Übergewicht, oder krumme Schenkel oder was?

Quelle: zwanzigminuten

Frau erst ermordet und dann missbraucht

Schon heftig. Da ermordet ein knapp 50jähriger Mann erst seine Freundin mit zwei Messerstichen und dann vergeht er sich an der Leiche. Wie krank kann man eigentlich sein?

Wie auch immer, Dienstag hat er die Quittung bekommen: Lebenslange Haft wegen Mord und Leichenschändung. Und weil lebenslang ja nicht wirklich lebenslang ist, gibts danach Sicherheitsverwahrung.

Offenbar hat der Mann das gleiche Spiel bereits schon einmal durchgezogen un dafür dann 14 Jahre gesessen. Hallo, gehts noch?

Quelle: frankenpost