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Kinderpornos anklicken strafbar

Das Oberlandesgericht in Hamburg hat ein Urteil gefällt zu der Frage, ob bereits nur das Aufrufen einer Internetseite mit kinderpornographischem Inhalt strafbar ist.

Das Gericht kommt in seinem Urteil zu dem Schluß, daß es ausreicht, sich “bewusst Dateien mit kinderpornografischem Inhalt zu verschaffen oder gewollt eine solche Internetseite aufzurufen und zu betrachten”.

Das bundesweit erste Revisionsverfahren zu dem Thema hat Grundsatzcharakter.

Die Frage, die sich dabei stellt, wie will man die Absicht oder nicht-Absicht beweisen. Bei den Dateien dürfte das wohl eher kein Thema sein, denn die sind ja praktisch nur schon durch ihr Vorhandensein abgespeichert, denn ohne Speicherung keine Datei. irgendwie widersinnig.

Quelle: KSTA 16.2.2010

Gesetz unterzeichnet?!

Und jetzt hat er es doch unterzeichnet, unser Bundespräsident Horst Köhler, das “alte” Gesetz, wie es schwarz-rot auf den Weg gebracht hatte, das Gesetz mit dem Stop-Schild und der Sofortverfolgbarkeit. Entgegen der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung, nun eher auf Löschen zu setzen, als zu stoppen und spionieren.

Bin gespannt, wie es weitergeht.

Wieder neues vom Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet

Wie bereits berichtet, hat es sich ja mittlerweile sogar bei den Politikern herumgesprochen, daß das tägliche Erzeugen von Sperrlisten seitens des BKAs ohne weitere Kontrollen kein rechtsstaatliches sinnvolles Instrument ist, um kinderpornographischen Sites das Leben schwer zu machen. Sondern wohl eher der bequemen Zensur Vorschub leistet.

Statt Stopp-Schild mit der Möglichkeit zur Verfolgung des Aufrufenden sollen es nun die Seiten selbst sein, die gelöscht werden sollen. Ein entsprechendes Schreiben ist seitens des Kanzleramts an Horst Köhler gegangen, dem das Stopper-Gesetz ja zur Unterschrift vorliegt.

Wie die Löschung allerdings zum Beispiel auf den Offshoreinseln vonstatten gehen soll, man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Aber es zeigt sich, daß geballter Aufstand doch etwas bewirkt, oder woher sonst weht der Wind?

Kinderpornographiegesetz, Klappe die x.

Horst Köhler, seines Zeichens Bundespräsident von Deutschland, zögert, seine Unterschrift unter “das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet” zu setzen…

… und tut damit der amtierenden Regierung wohl einen Gefallen. Denn auf Drängen der FDP wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Regelungen des Gesetzes nicht anzuwenden (vorerst?).

Köhler jedenfalls will erst mehr Informationen haben.

Ein Jahr, so heißt es, sollen die Bundes- und Landeskriminalämter zusammen mit der Internetwirtschaft böse Seiten ausfindig machen und abschalten, und dabei Erfahrungen sammeln und auswerten.

Dann wird weitergesehen.

Quelle KSTA 30.11.2009

Internet-Stopp-Schild Kinderpornographie

Die Regierung wird ja zur Zeit neu gebildet und CDU und FDP kämpfen hart für ihren Koalitionsvertrag, so liest man allendhalben.

Und so tut sich auch was in Sachen Online-Durchsuchungen (der PCs) und bei der Zensur im Internet.

Die Hürden für die Genehmigung einer Onlinedurchsuchung, die anscheinend bisher noch kein einziges mal durchgeführt wurde, sollen erhöht werden und die Internetsperren in Sachen Kinderpornographie sollen vorerst ausgesetzt werden. Hört, Hört!

Quelle: KSTA v. 16.10.2009