Gesetz zur Kinderpornografie

Das geplante Gesetz zur Sperre von kinderpornografischen Seiten im Internet wird angepaßt, nachdem die Kritiken wohl zu heftig wurden.

Wichtiger Punkt ist sicherlich, daß die automatische Strafverfolgungsmöglichkeit von Personen, die eine kinderpornografische Seite aufrufen, nicht kommen wird. Denn es ist ja leicht möglich, Links zu manipulieren.

Die Diskussion geht jedenfalls weiter, ob es nun ein Tor zu weiteren Zensuren sei oder nicht. Wolfgang Bosbach von der CDU “Es geht ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie. Ich kenne niemanden, der ernsthaft das Ziel verfolgt, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen”. Aha. Sowohl Strobl von der CDU als auch ein Mann von der SPD (Wiefelspütz) haben aber genau das in den Raum geworfen.

Auch das Stop-Schild an sich steht noch zur Diskussion.

Nachfolgend nun die Regelungen:

Wird eine kinderpornografische Seite erkannt, dann soll der Provider veranlaßt werden, die Seite zu löschen. In Deutschland und der EU sollte das klappen. Funktioniert das aber nicht, dann kommt die interne geheime Liste des BKA zum Zug. Es hagelt Stop-Schilder.

Die BKA-Liste soll kontrolliert werden von einem Ausschuß des Datenschutzbeauftragten des Bundes. Gebildet werden soll der Ausschuß mehrheitlich von Personen, die zum Richteramt befähigt sind. Der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten ist möglich.

Personenbezogene Daten dürfen nicht gespeichert werden und nicht zur Grundlage von Ermittlungen werden.

Ein “Zugangserschwerungsgesetz” soll dafür sorgen, daß es nur um Kinderpornografie geht, und um nichts anderes. Befristung bis Ende 2012 mit der Option zur Verlängerung.

Quelle/Zitate KSTA 17.06.2009

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