Aus der Reihe unnützes Wissen

In den Jahren 1969 bis 2013 war es in der BRD erlaubt, Sex mit Tieren zu haben. War das dann vorher explizit nicht erlaubt und während des Zeitraums dann explizit erlaubt und dann wieder nicht?

Wer hat einen entsprechenden Gesetzestext dazu?

2 Kommentare zu „Aus der Reihe unnützes Wissen“

  1. Marwin

    Zoophilie war bereits im Altertum verboten. Aber nicht, um die Rechte der Tiere zu schützen, sondern weil die Handlung des Menschen als verwerflich angesehen wurde.
    Im 19. und 20. Jahrhundert wurden die Verbote der Zoophilie in Europa zunehmend aus den Gesetzen gestrichen, zum einen, weil nachgewiesen wurde, dass Menschen und Tiere keine gemeinsamen Nachkommen zeugen können, zum anderen weil die mittelalterliche religiöse Überzeugung, der Teufel treibe es in Tiergestalt mit dem Menschen, zunehmend verworfen wurde. Es bestand kein „kriminalpolitisches Bedürnis“ mehr. Daher wurde der §175b aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
    2013 wurde das Verbot der Zoophilie in das Tierschutzgesetz aufgenommen, weil das Tier dadurch Schaden nehmen kann.

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