Sexverweigerung ist Scheidungsgrund

in Indien, wo ja doch etwas andere Regeln gelten, als hierzulande.

Nach der Hochzeit hat sich die Frau geweigert Sex zu machen mit dem ihr Angetrauten und das schon dreizehn lange Jahre lang.

Das oberste Gericht in Neu Delhi hat nun im Gegensatz zu einem niedrigeren Gericht geurteilt, daß das grausam sei.

Damit ist der Weg frei für eine Annullierung der Ehe, denn eine Scheidung auf Grund von Grausamkeit ist eine mögliche Begründung nach Hindu-Recht.

Puh, der hat lange ausgehalten.

Quelle: Ärztezeitung.de vom 14.06.2007

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