Archiv des Autors: Sazkia

Black Weeks

und Black Fridays sind ja im Moment in aller Munde, warum also nicht auch im erotischen Bereich?

Hier wären zum Beispiel 50% Rabatt auf alle Video-Käufe im Private Shop – wenn das mal nix ist!

Black Friday - 50% Rabatt

Die Aktion gilt am Schwarzen Freitag, den 24.11.2017 😉

erotische Lesung im Hoch2Werk in Köln-Sürth

Elke Bludau liest erotische Geschichten und Geschichten im Hoch2Werk.

Sürther Hauptstraße 83, Beginn 19.30 Uhr

Ein Reigen erotischer Gedichte und Geschichten. Poetische Worte, handfeste Tips aus der Antike, kurz: frech-freizügig-frivol, verabreicht in geschmackvollen Häppchen.

Dazu probieren wir kleine Leckereien, mit vielleicht aphrodisierender Wirkung.

(Zitat: hoch2werk)

Termin ist der 25.11.2017

Lesung in Köln 13.09.2017

Literaturhaus Köln im Haus Bachen

Angela Steidele liest aus Anne Lister: Eine erotische Biographie

Großer Griechenmarkt 39, Tel.: 0221 99 555 80

Beginn 19.30 Uhr

Wäre sie ein Mann gewesen, müsste man sie Frauenheld nennen, Schwerenöter oder Heiratsschwindler, Lüstling, Wüstling oder einfach nur Schuft: Frauen pflasterten ihren Weg. Anne Lister (1791–1840) betete sie an, begehrte, belog und betrog sie, ging ihnen an die Wäsche und ans Geld. Noch unerhörter als ihr Liebesleben sind ihre Tagebücher: In pornografischer Deutlichkeit schildert die englische Landadlige ihre zahllosen Abenteuer, mal liebeskrank, mal zynisch, so fesselnd wie obszön, so verstörend wie amüsant. Anhand dieser einmaligen Quellen zeichnet Angela Steidele erstmalig das faszinierende Porträt einer schillernden Persönlichkeit, die allen Vorstellungen vom keuschen präviktorianischen Zeitalter widerspricht. Staunenswert, kurios, entwaffnend und hocherotisch.

Anne Lister: Eine erotische Biographie, Angela Steidele, Matthes & Seitz Berlin, September 2017, ISBN:978-3957574459.

Und dann war da noch Michael…

Michael ist ein recht häufiger Name, was schon mal zum Problem werden kann. Dann nämlich, wenn man ungeschützten Sex hat in einem Hotel – mit einem Michael – und neun Monate später dann das Ergebnis dieses Aufenthaltes ankommt.

Die Frau wollte daraufhin Unterhalt vom Vater und klagte gegen das Hotel, um Namen und Anschrift vom Michael mit unbekanntem Nachnamen (vergessen oder gar nicht erst gefragt?) genannt zu bekommen.

Das Problem war nun aber, daß zu besagter Zeit vier Michaels im Hotel logierten. Das Gericht hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, das Hotel sei nicht verpflichtet, “die Adressen der vier auf bloßen Verdacht hin herauszugeben”.

Das nennt man dann wohl: Dumm gelaufen.

(Az. 191 C 521/16, Amtsgericht München)

Quelle/Zitat: Finanztest 6/2017