Tauss – Strafe zur Bewährung

Nun ist es amtlich, das Gericht, vor dem sich der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie zu verantworten hatte, wurde am vergangenen Freitag zu einem Jahr und drei Monaten verdonnert.

Tauss hatte sich darauf berufen, das Material für seine berufliche Arbeit benötigt zu haben. Damit kam er vor dem Gericht allerdings nicht durch, nur Jugendschützer und Polizei könnten dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.

Damit ist Tauss nun vorbestraft, allerdings wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

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