Archiv des Autors: Sazkia

Finger weg von Staatsanwältinnen…

Wer in einem Rotlichtbezirk eine Frau anspricht in der irrigen Meinung, es handele sich um eine käufliche Dame, dann kann das schiefgehen.

Dann nämlich, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Staatsanwältin handelt, die lediglich mal “illegale Prostitution vor Ort” begutachten wollte.

Die Angelegenheit kam vor Gericht (AG Düsseldorf), unstrittig war das ganze wohl eine Ordnungswidrigkeit “(Kontakt zu Prostituierten im Sperrbezirk)”, aber 250 Euro waren dem Gericht zu hoch, ihm reichten 25 Euro, zahlbar in 5 Raten.

Seltsam dabei nur, daß es einen Kontakt zu einer Prostituierten gab, wo die Prostituierte doch gar keine war.

Quelle/Zitat: Finanztest 12/2015

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer Sex in einer Grotte in einer öffentlichen Therme hat, der macht sich wegen Erregung öffentlichen Ärgers strafbar.

War so und ist auch immer noch so, da hilft es auch nicht, wenn man behauptet, die Badehose sei lediglich aus Versehen heruntergerutscht… und eine Unterwasserkamera zeigt das Gegenteil.

So geschehen in einer Augsburger Therme. Täter und Täterin waren ein neunzehnjähriger und seine achtzehjährige Begleitung.

Jaja, Lohn des Kicks: Freizeitarrest für die Frau und zwei Wochen Dauerarrest für den Mann, was immer das bedeuten mag.

Quelle: finanztest Oktober 2015

Und die Moral von der Geschicht? Drum prüfe immer, ob es nicht eine Kamera gibt 😉

Buchtipp: Dirndl Swinger

Dirndl Swinger

Bad Feilnbach wird von einem Skandal erschüttert: Der exzentrische Geschäftsmann Alexander Baranow hat den traditionsreichen Sternenhof zum Saunaclub umgebaut. Als ob das nicht schon genug für die kleine Gemeinde wäre, wird im sündigen Dampfbad auch noch ein Mordanschlag verübt.

Kommissar Hölzl bekommt es mit prominenten Swingern, der resoluten Bürgermeisterin und nicht zuletzt mit einer ganz persönlichen Romanze zu tun.

Dirndl Swinger, Andreas Karosser, Emons, Mai 2015, mehr & bestellen

Shades of Grey II

Soeben hat der Bund der Versicherten eine für alle Shades of Grey Fans erfreuliche Nachricht:

Wer auf den Spuren von Grey wandelt und es kommt dabei zum Beispiel ein Armbruch mit Invaliditätsfolgen ins Spiel oder eine kostbare Vase geht zu bruch – alles kein Problem, solange man eine private Unfallversicherung – in dem einen Fall – bzw. eine Privathaftpflichtversicherung – in dem anderen Falle – besitzt.

Vermutlich zahlt die aber natürlich nicht, wenn man seine eigene Vase zerdeppert.

Quelle: Finanztest 4/2015